Testamentsgestaltung für Eheleute
Erläutert werden die Besonderheiten des gemeinschaftlichen „Berliner Testaments“. Eingegangen wird auf die sog. Voll- und Schlusserbschaft, die Vor- und Nacherbschaft, die Bindungswirkung gemeinschaftlicher Testamente, das Pflichtteilsrecht und die Erbschaftssteuer – also die klassischen Fallen des Berliner Testaments.
28. März 2023 um 16.00 Uhr im Gruppenraum An der Wolfsburg
Referent: Dr. Wolfgang Buerstedde, Fachanwalt für Erbrecht